Erklärung zur Barrierefreiheit

Richter Spielgeräte GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt den Webauftritt unter https://www.richter-spielgeraete.de/.

Die Website ist vollständig mit der EU-Richtlinie 2102 vereinbar, mit Ausnahme nachfolgender Inhalte:
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Vorübergehende Inhalte

Unvereinbarkeit oder Unverhältnismäßige Belastungen:
 
  • Kontraste
  • Screenreader-Struktur
  • Tabellen
 

Permanente Inhalte

Inhalte, die nicht in die anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
 
  • Externe PDF-Dateien
 
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 20.06.2025.
 
Feedback und Kontaktangaben
Optimierungsvorschläge und Hinweise auf unbekannte Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit prüfen und beheben wir gern. Diese können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können dort ebenfalls angefragt werden.

Zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Nutzer die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Antrag

Zuständige Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html